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Nachhaltigkeitsbericht

Nachhaltigkeitsbericht

Ursprünglich hatte die EU Kommission einen inhaltlich und zeitlich sehr ambitionierten und für die Unternehmen aufwändigen Prozess für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geplant (anwendbar ab 2025 für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeiter:innen zum Stichtag und Überschreiten entweder des Umsatzes von 50 Mio Euro oder der Bilanzsumme von 25 Mio Euro).

In 2025 hat die EU-Kommission „zurückgerudert“ und mit dem ersten Entwurf als „Omnibus-P​aket zur Nachhaltig­keits­berichterstattung“ regulatorische Erleichterungen konzipiert. Die darin ua enthaltenen Größengrenzen für die Anwendung der einzelnen Berichtsteile sind noch unterschiedlich und aktuell noch nicht endgültig geregelt!

KMU steht dagegen ein eigener, einfacher und freiwillig anzuwendender Berichts-Standard (ESRS-VSME) mit einem Basisberichtsmodul für grundlegende und mit einem Kompakt-Berichtsmodul für umfangreichere Angaben zur Verfügung. Damit ersparen sich KMU die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und überbordende Angaben. In der Wertschöpfungskette eines berichtspflichtigen Unternehmens können sich KMU als VSME-Anwender somit freiwillig gegenüber ihren Mitarbeiter:innen, den Banken, Investoren, Kund:innen und Lieferant:innen gut positionieren.

Wir haben die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Anlass genommen, um unseren Kanzleibetrieb hinsichtlich der Auswirkungen auf die

  • Umwelt (Environment)
  • sozialen Belange der Belegschaft (Social) und
  • Unternehmensführung (Governance)

mit dem ESG-Quick-Check Tool für KMU von BMD (in Kooperation mit Terra) zu erheben.

Sehr gut ist unsere Position vor allem im sozialen Bereich, weil Arbeits- und Sicherheitsstandards eingehalten und die Bereiche Gesundheit und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitmodelle erfüllt werden. Als gut strukturiertes und organisiertes (Rechts-)Beratungsunternehmen sind wir erwartungsgemäß im Bereich der Governance ebenso an vorderer Spitze. 
Mehr Augenmerk wollen wir in Zukunft auf den Bereich Klimaschutz legen. Dies ist auch dem Status-Quo geschuldet, da in der Vergangenheit noch keine Treibhausgasemissionen (THG) erhoben wurden und wir als Dienstleistungsunternehmen mit aktuell rd. 130 Mitarbeiter:innen natürlich auch einen Co2 Fußabdruck hinterlassen. Aber nur wenn man den Tatsachen ins Auge blickt, können wir daran arbeiten, auch als Betrieb zukünftig besser auf unsere Umwelt zu achten.

Natürlich verwenden wir dieses ESG-Quick-Check Tool mit dem VSME-Berichtsmodulen auch für unsere Klienten 

Interessiert? Oder vielleicht wurden Sie auch schon von ihren Kunden, der Bank oder von Lieferanten um diesbezügliche Daten gebeten?
Dann nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Berater auf, damit gemeinsam mit unserem ESG Team eine maßgeschneiderte Lösung erarbeitet wird! Dann kann die aktuelle Rechtslage hinsichtlich der Berichtspflichten für Ihr Unternehmen erörtert werden.

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