Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet, d. h. je höher das Einkommen desto höher auch die durchschnittliche Steuerbelastung. Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde für Einkommensteile über € 11.000,00 bis € 18.000,00 der Steuersatz von 25 % auf 20 % gesenkt.
Die Einkommensteuer laut Tarif kann ab 1.1.2020 nun anhand einer Praktikerformel wie folgt berechnet werden:
Einkommen | X-Grenzsteuersatz | abzüglich € | |
über | bis | ||
0,00 | 11.000,00 | 0 % | 0,00 |
11.000,00 | 18.000,00 | 20 % | - 2.200,00 |
18.000,00 | 31.000,00 | 35 % | - 4.900,00 |
31.000,00 | 60.000,00 | 42 % | - 7.070,00 |
60.000,00 | 90.000,00 | 48 % | - 10.670,00 |
90.000,00 | 1.000.000,00 | 50 % | - 12.470,00 |
1.000.000,00 | 55 % | - 62.470,00 |
Erzielt jemand beispielsweise ein jährliches Einkommen von € 20.000,00, bezahlt er Einkommensteuer in Höhe von € 2.100,00 (€ 20.000,00 x 35 % abzüglich € 4.900,00). Dies entspricht einem Durchschnittsteuersatz von 10,5 %. Im Gegensatz dazu werden einer Person mit einem Jahreseinkommen von € 70.000,00 Einkommensteuer von € 22.930,00 berechnet (€ 70.000,00 x 48 % abzüglich € 10.670,00) – Durschnittsteuersatz 32,8 %.
Aus dem Progressionssystem lässt sich auch der Begriff des Grenzsteuersatzes erklären. Das ist jener Steuersatz, mit dem jeder zusätzlich erwirtschaftete Euro besteuert wird. Der Grenzsteuersatz beträgt beim obigen Beispiel bei einem Einkommen von € 20.000,00 35 %. € 1.000,00 zusätzliches Einkommen ergeben also € 350,00 mehr Steuer. Bei einem Einkommen von € 70.000,00 beträgt der Grenzsteuersatz 48 %. Für € 1.000,00 mehr Einkommen fällt in diesem Fall € 480,00 mehr Steuer an.
In diesem Artikel ist nur das grundsätzliche Berechnungsschema für unbeschränkt Steuerpflichtige dargestellt ohne Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen und Ähnlichem.
Stand: 27. April 2021
Erscheinungsdatum:
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