Heftige Unwetter und starke Regenfälle haben auch im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft schwere Schäden in Österreich verursacht. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) unterstützt im Rahmen der Hochwasser-Soforthilfe auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Mitteln aus dem Unterstützungsfonds.
Voraussetzungen Unterstützungsfonds
Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die bzw. der land- oder forstwirtschaftliche Betriebsführende über eine aufrechte Pensionsversicherung in der bäuerlichen Sozialversicherung (BSVG) verfügt, sprich der Betrieb einen Einheitswert ab € 1.500,00 aufweist. Eine Unterstützungsleistung setzt voraus, dass es im Zuge des Hochwassers zu Schäden an Betriebsgebäuden und Maschinen oder sonstigen Gütern gekommen
ist, die der land- und forstwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit dienen. Privatschäden sind von der Unterstützungshilfe ausgenommen. Die Schadenshöhe muss zudem mindestens € 800,00 betragen und von der Gemeinde auf dem Antragsformular bestätigt werden.
Antragstellung
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben den Antrag direkt bei der SVS zu stellen. Das Antragsformular finden Sie direkt unter nachfolgendem Link: https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.752330&version=1718354668
Stand: 26. November 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir über uns
Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Unternehmensberater mit Kanzleien in Linz, Steyr und Wien. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir bei der Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung & Wirtschaftsprüfung. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch! Wir freuen uns auf Sie.