Seitenbereiche
News für Landwirte

Welche Unterlagen sind für Zwecke einer Lohnkontrolle bereitzuhalten?

Illustration

Mitunter wird im Rahmen einer GPLB-Prüfung (Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) beanstandet, dass angeforderte Lohnunterlagen unvollständig oder nicht korrekt geführt sind. Um hier teure Strafen zu vermeiden, empfiehlt es sich, nachfolgende Unterlagen stets vollständig und korrekt zu führen:

Lohnkonto

Jeder Dienstgeber ist verpflichtet, für bei ihm beschäftigte Dienstnehmer ein Lohnkonto zu führen. Im Rahmen des Lohnkontos sind neben den persönlichen Daten des Dienstnehmers die Höhe der empfangenen Bezüge sowie die abgeführten Lohnabgaben und deren beitragsrechtliche Grundlagen anzuführen. Die Pflichtangaben des Lohnkontos sind der Lohnkontenverordnung zu entnehmen. Kann das Lohnkonto im Prüfungsfall nicht vorgelegt werden, so stellt dies eine Finanzordnungswidrigkeit dar, die mit Strafen bis zu € 5.000,00 geahndet wird.

Arbeitszeitaufzeichnungen

Dienstgeber sind verpflichtet, für alle vom Arbeitszeitgesetz erfassten Dienstnehmer Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Aus diesen Aufzeichnungen muss neben der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit auch die tägliche und wöchentliche Ruhezeit hervorgehen. Werden Dienstnehmer während der wöchentlichen Ruhezeit, der Ersatzruhe oder der Feiertagsruhe beschäftigt, sind Ort, Dauer und Art der Beschäftigung zu vermerken. Beginn und Ende der Ruhepausen sind ebenfalls zu erfassen. Bei Durchrechnung der Arbeitszeit (z. B. Gleitzeit) müssen auch Beginn und Dauer des Durchrechnungszeitraumes festgehalten werden. Die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitsaufzeichnungen liegt dabei stets beim Dienstgeber.

Weitere relevante Unterlagen

Neben dem Lohnkonto und den Arbeitsaufzeichnungen werden für Prüfungszwecke häufig unter anderem nachfolgende Unterlagen angefordert:

  • Dienstvertrag oder Dienstzettel
  • Urlaubs-, Krankenstands- und andere Abwesenheitsaufzeichnungen
  • Überstunden-, Provisions-, Akkord- und sonstige leistungsabhängige Aufzeichnungen sowie Vergütungsbestandteile
  • Fahrtenbücher und Reisekostenabrechnungen
  • Beschäftigungsbewilligung bei Dienstnehmern/Erntehelfern aus Drittstaaten

Stand: 29. August 2023

Bild: background_for_you - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Unternehmensberater mit Kanzleien in Linz, Steyr und Wien. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir bei der Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung & Wirtschaftsprüfung. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch! Wir freuen uns auf Sie.

Immer am neusten Stand mit unserem Newsletter

Aktuelle Informationen über unsere Kanzlei und News per E-Mail. Unser Newsletter hält Sie stets auf dem aktuellen Stand!

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Ich möchte folgende Newsletter abonnieren*
Es sind nicht alle erforderlichen Felder ausgefüllt
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.