Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Gastronomie- oder Hotellerieunternehmens. Im Zuge der Budgetierung oder der Erstellung eines Businessplans kommt daher der Planung der Personalkosten eine besondere Bedeutung zu.
Personalbedarf
Auf Basis des Personalplans oder eines Stellenplans sind vorhandene Stellen, geplante Einstellungen und geplante Kündigungen zu berücksichtigen.
Für Veränderungen im Laufe des Jahres und für Saisonbetriebe muss mit möglichst genauen Datumsangaben gearbeitet werden (Einstellung am 1.10. à 25 % der Jahreskosten, wenn das Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist).
Personalkosten
Auf Grundlage der Ist-Gehälter der bestehenden Mitarbeiter können unter Berücksichtigung von Gehaltssteigerungen auf Basis von Kollektivvertrag oder individuellen Vereinbarungen die Bruttogehälter der bestehenden Mitarbeiter geplant werden. Für neu einzustellende Mitarbeiter sind die Gehälter zu schätzen.
Ebenso in den Kosten zu berücksichtigen sind unter anderem Sonderzahlungen, Prämien, Provisionen, Überstundenzuschläge und Ähnliches. Hinzu kommen Lohnnebenkosten, wie Dienstgeberanteile der Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag zum FLAG, Dienstgeberzuschlag, Kommunalsteuer.
Stand: 25. September 2018
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir über uns
Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Unternehmensberater mit Kanzleien in Linz, Steyr und Wien. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir bei der Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung & Wirtschaftsprüfung. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch! Wir freuen uns auf Sie.