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Registrierkasse Überprüfung des Jahresbelegs

Registrierkasse Überprüfung des Jahresbelegs

Unternehmen die eine Registrierkasse betreiben, müssen am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg (= Monatsbeleg für Dezember) erstellen und nach Ausdruck über mindestens 7 Jahre aufbewahren.

Bei Unternehmen, deren Öffnungszeiten über Mitternacht hinausgehen, ist es möglich, den Monatsbeleg nach Ende der Öffnungszeiten zu erstellen, spätestens allerdings am nächsten Öffnungstag, so dieser zeitnah stattfindet (etwa eine Woche).

Der Jahresbeleg ist bis zum 15.02.2022 an das Finanzamt zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich über die „BMF Belegcheck" -App. Die App ist im iOS oder Android-Appstore zu finden und wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der für die Prüfung notwendige Authentifierungscode kann im FinanzOnline unter Eingaben\Registrierkassen\Verwaltung von Authentifierungscodes für App zur Prüfung der Kassenbelege angelegt werden.

Sollten Sie eine Registrierkasse mittels Webservice-Anbindung nutzen, kann die Prüfung des Jahresbelegs auch automatisiert erfolgen. Weiters dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das vollständige Datenerfassungsprotokoll zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen, externen Medium unveränderbar zu sichern ist.

Bitte beachten Sie auch, dass mit Jahresende der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5% ausläuft. Die Belegmerkmale sind diesbezüglich wieder an die üblichen Steuersätze anzupassen.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.


Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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