Bei den COVID 19 Unterstützungen des Bundes ist nun der 31.12.2021 eine wichtige Fallfrist und wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang an das voraussichtliche Antragsende für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz erinnern und möchten Ihnen nochmals einen groben Überblick über die Instrumente geben:
- Der Fixkostenzuschuss 800.000 bzw. der Verlustersatz können grundstätzlich bei einem Umsatzausfall von mehr als 30% in den Betrachtungszeiträumen beantragt werden. Die Betrachtungszeiträume laufen innerhalb des 16.09.2020 und des 30.06.2021 und können in diesem Zeitraum weitgehend, jedoch mit Einschränkungen, ausgewählt werden
- Bemessungsgrundlage für die Förderung ist
- im FK7 800: Ein Fixkostenkatalog lt. Richtlinie (zB: Miete und Pacht, AfA, Strom, Gas, Telekommunikation, Leasingaufwand, ... )
- im Verlustersatz: ungedeckte Fixkosten als Differenz von Umsatz und Aufwendungen
- Der Fördersatz der Instrumente beträgt
- im FKZ 800 entspricht der prozentuelle Umsatzausfall gleich dem Fördersatz (zB 56% Umsatzausfall= 56% Fördersatz)
- im Verlustersatz beträgt die Förderung 70% des Verlustes, bei Kleinst- und Kleinunternehmen 90%.
- voraussichtliches Ende beider Maßnahmen: 31.12.2021
Gerne stehen wir Ihnen für die Beratung und die erforderlichen Bestätigungen zur Verfügung und bitten Sie im Falle einer beabsichtigten Inanspruchnahme um baldige Kontaktaufnahme mit Ihrem Betreuer, ebenso für die Frage ob eine Antragstellung zweckmäßig ist.
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.