Seit 7.7.2021 gelten neue Regelungen für die Übernahme der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber. Das bisherige „Jobticket" wurde zum „Öffi-Ticket" ausgeweitet. Seit 7.7.2021 kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kosten für eine Wochen, Monats-oder Jahreskarte ersetzen, sofern das Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Es ist daher ausreichend, wenn das Ticket z.B. nur am Wohnort gültig ist, aber nicht am Arbeitsort. Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Überdies fallen keine Lohnnebenkosten an. Das neue
Klimaticket kann dem Arbeitnehmer als „Öffi-Ticket" (ganz oder nur teilweise) vergütet werden.
- Für Tickets die bereits vor dem 7.7.2021 gekauft wurden, gilt die Begünstigung erst ab Verlängerung der Karte oder Neuausstellung!
- Das Ticket kann auch z.B. für ganz Österreich ausgestellt sein und der Arbeitgeber übernimmt aber nur einen Teil der Ticketkosten.
- Das Ticket darf auch übertragbar sein, die gänzliche Kostenübernahme ist hier allerdings nur möglich, wenn für die Übertragbarkeit keine zusätzlichen Kosten anfallen.
- Der Arbeitnehmer muss einen Nachweis (Rechnung bzw. eine Kopie des Tickets) dem Arbeitgeber übergeben und der Arbeitgeber den Nachweis zum Lohnkonto geben.
- Die Kostenübernahme des Arbeitgebers kann auch monatlich mit der Gehaltsauszahlung erfolgen, eine Ratenzahlung durch den Arbeitnehmer ist bei den meisten Tickets möglich.
- Ein etwaiges Pendlerpauschale kann bei Kostenübernahme eines Tickets allerdings nur für jene Strecke bzw. jenen Streckenteil beantragt werden, der nicht vom Ticket umfasst ist.
- Die Gewährung des Tickets muss am L 76-Formular sowohl im Feld „Kostenübernahme gern.§ 26 Z 5 lit b." als auch im Feld „übernommene Kosten für Massenverkehrsmittel und Werkverkehr, Anzahl der Kalendermonate" ausgefüllt werden.
- Eine Übernahme der Ticketkosten ist auch bei ASVG Geschäftsführern möglich!
Sehr gerne steht Ihnen Ihre Lohnverrechnungs-Sachbearbeiterin für weitere Fragen zur Verfügung.
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