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Newsletter: 3-G am Arbeitsplatz

Newsletter: 3-G am Arbeitsplatz

  • Ab dem 1.11.2021 ist am Arbeitsplatz ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel nötig. Dies gilt, sofern am Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Bis einschließlich 14.11.2021 gilt eine Übergangsfrist: In der Arbeitsstätte muss in dieser Zeit durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. wenn man keinen 3-G Nachweis besitzt.
  • Für die Einhaltung dieser Maßnahmen sind beide Seiten - also sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer verantwortlich.
  • Der Arbeitgeber muss zumindest stichprobenartige Kontrollen durchführen.

Zu Ihrer besseren Orientierung anbei folgende Links:


Erscheinungsdatum:

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