- Ab dem 1.11.2021 ist am Arbeitsplatz ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel nötig. Dies gilt, sofern am Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
- Bis einschließlich 14.11.2021 gilt eine Übergangsfrist: In der Arbeitsstätte muss in dieser Zeit durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. wenn man keinen 3-G Nachweis besitzt.
- Für die Einhaltung dieser Maßnahmen sind beide Seiten - also sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer verantwortlich.
- Der Arbeitgeber muss zumindest stichprobenartige Kontrollen durchführen.
Zu Ihrer besseren Orientierung anbei folgende Links:
- Link zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung
- Link zur Bürgerinformation betreffen der 3. COVID-79-Maßnahmenverordnung
- Link zum Newsletter der WKO betreffend die verschiedenen Nachweismöglichkeiten,
sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Stichprobenkontrolle
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.