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Kollektivvertrag für Handelsangestellte - Umstieg ins neue Gehaltssystem

Kollektivvertrag für Handelsangestellte - Umstieg ins neue Gehaltssystem

Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte sieht den Umstieg der bereits bestehenden Angestelltendienstverhältnisse ins neue Gehaltssystem verpflichtend bis spätestens 01. Jänner 2022 vor. Der Umstieg der Mitarbeiter ist mit einigen Fristen und der Ausfertigung der notwendigen Unterlagen verbunden:

  • Festlegung eines Umstiegsstichtages - wir empfehlen den 7. Dezember 2021 als spätestes Datum!
  • Info an die Angestellten über den Umstiegsstichtag bis spätestens 3 Monate vor dem Umstiegsstichtag
  • Aushändigung der Umstiegsdienstzetterl an die Mitarbeiter bis spätestens 4 Wochen vor dem Umstiegsstichtag
  • Betrieb mit dauerhaft mehr als 10 Mitarbeitern: freiwillige Information an die KV-Partner bis 3 Monate vor dem Umstiegsstichtag

Gerne bereiten wir den Umstieg Ihrer Angestellten ins neue Gehaltssystem und die notwendigen Unterlagen entsprechend auf. Bitte kontaktieren Sie uns, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Klienten deren Personalverrechnung durch unsere Personalverrechnungsobteilungen durchgeführt. werden, werden von ihrer zuständigen Personalverrechnungsmitarbeiterin in den nächsten Wochen kontaktiert, um die genaue Vorgehensweise zu besprechen.

Angleichung der Arbeiter-Kündigungsfristen wird voraussichtlich auf 1. Oktober 2021 verschoben

Trotz nochmaliger Verschiebung der Angleichung der Kündigungsfristen raten wir dazu, in künftigen sowie bereits bestehenden Verträgen mit den Mitarbeitern die Kündigungsmöglichkeiten zu optimieren. Sollten Sie bereits Verträge über die neuen Kündigungsmodalitäten mit Datum 7.7.2027 abgeschlossen haben - sollten Sie diese schriftlich abändern und das Beginndatum mit der tatsächlichen Wirksamkeit der neuen Bestimmungen festlegen.

Gerne stehen wir Ihnen hier für weitere Fragen zur Verfügung.


Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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