Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern am Arbeitsplatz gewährt, sind steuerfrei.
Eine steuerfreie Verköstigung am Arbeitsplatz liegt aber nur dann vor, wenn sie im Betrieb des Arbeitgebers erfolgt.
Für eine Verköstigung außerhalb des Betriebes steht nur die Gutscheinregelung zur Verfügung. Jedem Arbeitnehmer kann pro Tag bis zu € 4,40 für ein Mittagessen in einer Gaststätte oder bis zu € 1,10 für den Kauf einer Jause in einem Geschäft steuerfrei zur Verfügung gestellt werden.
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