Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,031 betragen die Sozialversicherungswerte für 2020 voraussichtlich (in €):
- 2020
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich 460,66
- Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich 690,99
- Höchstbeitragsgrundlage täglich 179,00
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 5.370,00
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) 10.740,00
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) 6.265,00
- 2019
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich 446,81
- Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich 670,22
- Höchstbeitragsgrundlage täglich 174,00
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 5.220,00
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) 10.440,00
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) 6.090,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Erscheinungsdatum:
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