Mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung kommt es zu einer wesentlichen Reform im Melde- und Abrechnungsverfahren.
- Der Verlauf der Versicherung wird über die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung gewartet.
- Die Anmeldung zur Sozialversicherung wird vereinfacht.
- Die Beitragsgruppen werden von einem neuen Tarifsystem abgelöst.
- Mit der mBGM geht ein neues, elektronisches Sozialversicherungs- Clearingsystem online.
Durch die mBGM wird die monatliche Beitragsnachweisung mit dem jährlichen Lohnzettel SV zu einer monatlichen Meldung zusammengeführt.Nach wie vor müssen neue Dienstnehmer vor Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung angemeldet werden.
Die neue Anmeldung (reduzierte Anmeldung) wurde vom Datenumfang stark reduziert.
Mit der Reform entfällt jedoch die sogenannte Mindestangabenmeldung. In Ausnahmefällen kann dafür eine Vor-Ort-Anmeldung mittels neuen Faxformulares per Fax (05 7807 61) oder Telefon (05 7807 60) erstattet werden. Im Falle einer Vor-Ort-Anmeldung muss die Vollanmeldung binnen 7 Tagen nachgeholt werden.
Die MAM-App wird ab 2019 durch die ELDA-App ersetzt, über welche die Vollanmeldung und die Anmeldung fallweise Beschäftigter erfasst werden können.
Alle erstatteten Meldungen werden im Zuge der elektronischen Datenverarbeitung überprüft. Meldungen mit formalen Fehlern werden nach wie vor zurückgewiesen und müssen nach Korrektur neuerlich übermittelt werden. Bei übermittelten Meldungen mit Widersprüchlichkeiten wird durch das SV-Clearingsystem automatisch eine Rückmeldung mit dem entsprechenden Hinweis erstellt. Die Fehlerhinweise des SV-Clearingsystems können jederzeit online über WEBEKU abgerufen werden und über ELDA korrigiert werden.
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