Bei Geburten ab 1.März 2017 gibt es für erwerbstätige Väter die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung, wenn sie sich direkt nach der Geburt der Familie widmen möchten (Familienzeit = Papamonat).
Den Familienzeitbonus erhalten Väter, wenn sie Familienzeit in Anspruch nehmen. Der Familienzeitbonus kann für 28 bis 31 Tage in Anspruch genommen werden und beträgt € 22,60 pro Tag.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Freistellung für eine Familienzeit. Es muss daher eine – am besten schriftliche – Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden. Während der Dauer des Krankenhausaufenthaltes von Mutter und Kind nach der Geburt ist kein gemeinsamer Haushalt mit dem Vater gegeben und daher liegt auch keine Familienzeit vor. Für diesen Zeitraum gebührt daher kein Familienzeitbonus.
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