Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von € 1500 pro Kind und Jahr. Im Gegenzug entfallen der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr.
Die Beantragung kann wahlweise über die Lohnverrechnung 2019 oder die Arbeitnehmerveranlagung 2019 (Auszahlung 2020) erfolgen.
Wird der Familienbonus Plus in der Lohnverrechnung berücksichtigt, muss dieser auch in der Steuererklärung beantragt werden, da es sonst zu einer ungewollten Nachversteuerung kommt.
Alleinverdiener und Alleinerzieher, die so wenig verdienen, dass sie kaum bzw. gar keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, erhalten statt dem Familienbonus Plus eine steuerliche Entlastung von € 250 pro Kind pro Jahr (Kindermehrbetrag). Der Kinder-mehrbetrag kann nur nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
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