Der EUGH hat festgestellt, dass der Karfreitag für alle Arbeitnehmer (unabhängig von der Religion) ein freier Tag sein muss bzw. bei Arbeit am Karfreitag Feiertagsarbeitsentgelt zu zahlen ist, da dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz der EU widerspricht.
Der EUGH spricht hierbei jedoch von einem „Ansuchen“ durch den Arbeitnehmer. Es liegt jetzt am österreichischen Gesetzgeber dazu eine gleichheitskonforme Regelung zu treffen. Nach derzeitigem Stand soll der Karfreitag ein halber Feiertag werden.
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