Seitenbereiche
EUGH: Karfreitag

EUGH: Karfreitag

Der EUGH hat festgestellt, dass der Karfreitag für alle Arbeitnehmer (unabhängig von der Religion) ein freier Tag sein muss bzw. bei Arbeit am Karfreitag Feiertagsarbeitsentgelt zu zahlen ist, da dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz der EU widerspricht.

Der EUGH spricht hierbei jedoch von einem „Ansuchen“ durch den Arbeitnehmer. Es liegt jetzt am österreichischen Gesetzgeber dazu eine gleichheitskonforme Regelung zu treffen. Nach derzeitigem Stand soll der Karfreitag ein halber Feiertag werden.


Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.