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Änderung geförderte Altersteilzeit ab 01.01.2019

Änderung geförderte Altersteilzeit ab 01.01.2019

Die Altersteilzeit ist ein gleitender Übergang in die Pension.

Das Zugangsalter wird schrittweise angehoben:

  • ab 1.1.2019: Männer ab 59, Frauen ab 54 Jahre
  • ab 1.1.2020: Männer ab 60, Frauen ab 55 Jahre

Sollte eine Altersteilzeit bereits bewilligt sein, geht der Anspruch nicht verloren.


Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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