Steuernews-TV März 2025
Elternpaare, die die Kinderbetreuung im annährend gleichen Ausmaß übernehmen, werden im Rahmen des Partnerschaftsbonus mit € 1.000,00 belohnt. Wie die Auszahlung des Bonus geregelt ist und wo er beantragt werden kann, entdecken Sie in Steuernews-TV.
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Textabschrift des Videos (Transkription)
Partnerschaftsbonus bei gemeinsamer Kinderbetreuung nutzen
Elternpaare, welche die Kinderbetreuung im annährend gleichen Ausmaß übernehmen, werden im Rahmen des Partnerschaftsbonus hierfür mit 1.000,00 Euro belohnt.
Wird das pauschale oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld von beiden Elternteilen zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen bezogen, so kann nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer jeder Elternteil eine Auszahlung des Partnerschaftsbonus beantragen. Dieser wird je Elternteil als Einmalzahlung in Höhe von 500,00 Euro geleistet (in Summe somit € 1.000,00).
Der Partnerschaftsbonus ist von jedem Elternteil gesondert bei seinem Krankenversicherungsträger zu beantragen, welcher die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes vornimmt. Die Antragstellung hat entweder gleich mit dem Antrag auf das Kinderbetreuungsgeld oder spätestens innerhalb von 124 Tagen (ca. 4 Monaten) ab dem letzten möglichen Bezugstag des insgesamt letzten Bezugsteiles des Kinderbetreuungsgeldes zu erfolgen.